... vorausgesetzt, es erteilt vor Balance-Beginn seine ausdrückliche Zustimmung.
Daher wird vor Beginn jeder Balance mittels neuromuskulärem Feedback vom jedem Klienten eine Erlaubnis eingeholt bzw. ausgetestet. Sofern diese nicht eindeutig gewährt wird,
wird auch keine Balance durchgeführt.
Sollte sich jemand innerlich also nicht sicher sein oder zu einer Balance überredet worden sein (z.B. Kind von Mutter) so kann es vorkommen, dass keine Erlaubnis erteilt wird. Dementsprechend wird
dann von mir aus ethnischen Gründen auch keine Balance durchgeführt.
Prinzipiell sind die Anti-Stress-Balancen nicht-invasiv, objektiv in der Anwendung und zeigen die gleiche Wirkung bei Mensch, Tier und Pflanze.
Da die Balancen auf Wunsch des Klienten auch non-verbal oder schlafend durchgeführt werden können, eignen sie sich nicht nur bestens für Babies, Tiere und Pflanzen,
sondern auch für Menschen, die sich ungern öffnen beziehungsweise mit fremden Menschen nicht gerne über ihre Probleme sprechen wollen.
Eine innere Zustimmung und Bereitschaft des Klienten zur Behandlung muss jedoch - wie bereits gesagt - gegeben sein.
Prinzipiell gilt:
Je unvoreingenommener der Klient der Balance gegenüber steht um so effektiver wird die Balance sein.
Kontakt:
Marie Luise Grössinger
Ordination
Dr. Michael Grössinger
Wahlarzt für Osteopathie
Adresse:
Stefaniegasse 44
A-2391 Kaltenleutgeben
Telefon:
+43 (0)664/5458411
E-Mail: